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Aussteuer / Ausbildungsversicherung

Hat man Kinder, so kosten diese insbesondere im Zuge ihrer Ausbildung viel Geld. Sind es Töchter, so will man ihnen vielleicht sowohl eine Ausbildung als auch eine Art Aussteuerung mit auf den Weg geben. Sparen dafür ist einer der richtigen Wege. Aber wer von uns weiß nicht, wie leicht diese oder jene Sonderausgabe oder Sonderwunsch das Sparen wieder einschränkt oder zeitweise ganz verhindert! Um solche und ähnliche Schwierigkeiten zu umgehen und um zugleich den eigenen Todesfall abzusichern, bietet sich als zweiter Weg eine Aussteuer- oder Ausbildungsversicherung an. Sie ist deswegen so sehr anzuraten, weil hinreichend bekannt ist, dass die Kosten für Erziehung, Ausbildung und Studium eines Kindes oft in Größenordnungen kommen, die dem Kauf eines Eigenheimes entsprechen.

Diese Versicherung ist zwangsweise kapitalbildendes Sparen kombiniert mit der Absicherung des Todesfallrisikos. Man versichert sich also einerseits gegen die eigene Unfähigkeit, regelmäßige Sparbeträge ohne Unterlass bis zu einem bestimmten Alter des Kindes oder der Kinder beiseite zu legen, andererseits gegen den eigenen Todesfall. Tritt er ein, so müssen keine weiteren Prämien einbezahlt werden. Bei Fälligkeit wird trotzdem der versicherte Gesamtbetrag ausbezahlt und zwar im allgemeinen so, als hätte der Versicherungsnehmer die Prämien selbst bis zur Fälligkeit weiter einbezahlt.

Verwendungsbeispiele dieser Versicherung:

  • Studium
  • Führerschein
  • Kauf des ersten Autos
  • Gründung eines eigenen Hausstandes
  • Bausparvertrag des Kindes
  • Kauf eines Hauses

Die Versicherungssumme, die man abschließen will, muss nach verschiedenen Kriterien hin überlegt werden. Da ist zunächst die Frage, wozu die Versicherung dienen soll, dann die Frage, welche Beträge von den Eltern als Versicherungsnehmer monatlich beiseite gelegt werden kann. Diese Frage ist korreliert mit der zu erwartenden Anzahl der Kinder. Man bedenke: Die Kosten für ein einziges Kind mit Ausbildung und Studium belaufen sich in der Regel auf 50 000 bis 100 000 Euro!

Die Geldanlage der einbezahlten Prämien kann bei den meisten Versicherungen gewählt werden. Insbesondere gängig sind Sparverträge mit Sparplan oder Anlage in einem Fond. Ein Aktienfond sollte nur dann in Frage kommen, wenn die Versicherungsdauer hinreichend lang ist und wenn der Anleger bereit ist, ein hohes Kursrisiko einzugehen. Zu bevorzugen ist allerdings ein reiner Rentenfond oder allenfalls ein gemischter Fond mit 80% Rentenwerten und 20% Aktien, so dass der Anleger mehr Sicherheit hat gegen Kursabstürze. Denn bei einem 80% / 20% - Fond hat man teil an der Zins- und Zinseszinsentwicklung und an möglichen Kursgewinnen der Aktienbörse.

Im Falle eines Sparplanes sollten die garantierten Zinsen verschiedener Versicherungen und die Beteiligung an der Gewinnausschüttung mit einander verglichen werden. Dennoch ist es schwierig, genau abzuschätzen, wie hoch bei Fälligkeit der tatsächliche Auszahlungsbetrag sein wird.

Der Auszahlungszeitpunkt einer Aussteuer- oder Ausbildungsversicherung kann vereinbart werden und liegt in der Regel zwischen dem 18. und dem 25. Lebensjahr des Kindes.
 




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