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Bauherrenversicherung

Wir alle sind wohl schon an Baustellen vorbei gekommen. Und wird fühlte sich dort nicht in irgend einer Weise behindert oder gar bedroht? Baustellen müssen nach außen hin gesichert d.h. abgesperrt sein. Kinder dürfen nicht versehentlich in eine Baugrube fallen und Erwachsenen soll kein Gegenstand auf den Kopf fallen. Aber damit nicht genug. Passiert dennoch ein Unfall an Dritten, so ist letzten Endes der Bauherr haftpflichtig. Auch dann, wenn er verantwortungsbewusste Handwerksfirmen beschäftigt.

Bauherren-Haftpflichtversicherung

Sie kann den Bauherrn vor diesem Risiko schützen. Denn nicht ständig kann der Bauplatz abgesichert sein; es gibt Zeiten, wo Material angeliefert wird oder Baugerüste abtransportiert. Und selbst wenn alles in Ordnung ist, können Kinder - wie reizvoll ist doch so ein Bauplatz - zu Schaden kommen. Ein vorbei laufender Fußgänger kann ebenso Schaden nehmen wie ein PKW, der behindert und beschädigt wird. Gesamtschuldnerisch haftet der Bauherr, denn ihm obliegt die Überwachungspflicht.

Bauleistungsversicherung

Sie ist eine zweite Entlastung des Bauherrn. Werden nämlich durch Sturm oder Hagel oder Blitzeinschlag Teile des halbfertigen Hauses zerstört, so ist dafür keines der herstellenden Unternehmen verantwortlich. Kosten für Wiedererrichtung trägt allein der Bauherr oder seine Versicherung, die er in weiser Voraussicht abgeschlossen hat. Gelegentlich machen auch Handwerker Fehler, die bei Missverständnissen auch an Umbauten oder Anbauten vorkommen und die der Handwerkerfirma nicht anzulasten sind. Der Bauherr trägt dann das Risiko.

Bauhelfer-Unfallversicherung

Diese Versicherung sollte dort abgeschlossen werden, wo ein Bauherr mit Freunden, Bekannten oder Familienmitgliedern Teile eines Neu- oder Umbaus selbst errichtet. Denn schon ein Hammer oder ein Diel, der auf einen Fuß fällt, kann deutlichen Schaden anrichten. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet oft nur einen Teil eines entstandenen körperlichen Schadens. Schlimmer noch: Ein freiwilliger Helfer kann durch ein Ausrutschen oder einen Moment der Unachtsamkeit auf einer Baustelle körperlich so schwer versehrt werden dass er künftig nur noch eingeschränkt arbeitsfähig ist. Ihm steht eine lebenslange Rente zu. Will ein Bauherr diese sich selbst zumuten?

Feuer-Rohbauversicherung

Sie ist eine weitere Versicherung, die umso wichtiger ist, je weiter ein Bau voran geschritten ist. Sie erlischt mit der Übergabe an den Bauherrn. Daher ist es sehr empfehlenswert, die oft erst später abgeschlossene Wohngebäudeversicherung schon frühzeitig abzuschließen, vielleicht sogar überlappend mit der Fertigstellung, damit auf keinen Fall ein Zeitpunkt entsteht, in dem das fast fertige Gebäude nicht feuerversichert ist.

Zusammenfassung:

Zu Beginn der Bautätigkeit sollte der Bauherr kritisch abschätzen, welche Risiken er auf sich nimmt und welche er unbedingt versichern sollte. Dabei spielt die örtliche Lage der Baustelle sicher eine wesentliche Rolle. Einige Euro Versicherungsprämie sind aber für einige Monate Bauzeit auf jeden Fall billiger als die oben genannten Lasten, die auf einen Bauherrn zukommen könnten.
 







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