Neben den privaten Unfallversicherungen gibt es für einige Berufe auch gesetzliche Unfallversicherungen, so die Feuerwehr Unfallkasse, Berufsgenossenschaften oder die Bauhelfer-Unfallversicherung. Außerdem sind Arbeitnehmer bei der Arbeit und auf dem direkten Weg von und zur Arbeit gesetzlich versichert, ebenso Kinder in der Schule und auf ihrem Schulweg. Aber Hausfrauen, Rentner und Selbständige sind gesetzlich nicht versichert. Sie sollten sich die Leistungen der jeweiligen Versicherung ansehen und im Bedarfsfalle eine private Unfallversicherung abschließen.
Geltungsbereich:
Die private Unfallversicherung deckt außer Verkehrsunfällen auch Haushalt-, Freizeit- also Sportunfälle ab wie Schwimmen, Skilauf, Schlittschuhlauf oder Rollschuhfahren aber in der Regel nicht das Drachenfliegen.
Leistung der privaten Unfallversicherung: Nach Eintritt eines Unfalls zahlt die Unfallversicherung eine der Behinderung und der abgeschlossenen Vertragssumme entsprechende einmalige Zahlung oder auch die Zahlung einer Rente, die es dem Unfallopfer ermöglichen soll, durch Heilbehandlung, Rekonvaleszenz oder Umschulung wieder einer geordneten Beschäftigung nachzugehen. Bei schweren Verletzungen mit einem Invaliditätsgrad ab 70 oder ab 80% zahlen manche Unfallversicherungen sogar den doppelten oder einen noch höheren Auszahlungsbetrag. Die höchste Leistung erhält ein Versicherter bei 100% Invalidität.
Gefahrengruppe und Prämienhöhe:
Je nach Gefährdung des zu Versichernden erfolgt beim Abschluss einer Unfallversicherung dessen Eingruppierung in eine Gefahrengruppe, von der ebenso wie von der Höhe der Versicherungssumme die monatlichen bzw. jährlichen Versicherungsprämien abhängen: Gefahrengruppe A für nicht körperlich Beschäftigte, Gefahrengruppe B für Beschäftigte mit körperlichen Tätigkeiten.
Invaliditätsgrad:
Einige Beispiele sollen den Invaliditätsgrad und die daraus abzuleitende Höhe der Unfallversicherung an Hand der Standard-Gliedertaxe verdeutlichen:
Augen:
Ein Auge: 50%, beide Augen: 100%
Hand:
Eine Hand: 55%, der Zeigefinger:10%, der Daumen: 20%, andere Finger: 5%
Fuß:
Ein Fuß: 40%, große Zehe: 5%, eine andere Zehe: 2%
Ein Bein:
Je nach Höhe unterhalb oder oberhalb des Knies: 45 bis 70%
Je nach Versicherer erhält ein Unfallgeschädigter weitere Sonderleistungen wie z.B. Zuschuss zur Bergung, Kurbeihilfen oder Zuschuss zu erforderlich gewordenen kosmetischen Operationen. Meist hat man zusätzlich die Wahl, eine Standardversicherung oder eine durch die Versicherungsgesellschaft angebotene höhere Gliedertaxe vertraglich zu vereinbaren.
Die Versicherungsgesellschaften haben Pakete als Vorschläge, etwa in folgender Weise,
Hier ein Beispiel:
Grundversicherungs-Summe:
60 000 € mit 250 bis 500 % Erhöhung bei 100% Invalidität,
oder Unfallrente 250 € bzw. Todesfall: 10 000 €, Krankenhaustagegeld: 10 €/Tag sowie ergänzende Leistungen.
Die dafür aufzubringende Jahresprämien betragen der Größenordnung nach und abhängig vom Versicherer
in der Gefahrengruppe A etwa 170 bis 230 €, in der Gefahrengruppe B (körperlich tätige Personen) etwa 280 bis 370 €/Jahr.
Oft sind die Versicherungsprämien dann deutlich billiger, wenn sich der zu Versichernde schon vor dem 18. oder vor dem 25. Lebensjahr versichert. Man befrage dazu die einzelnen Versicherungen.
Lässt sich in einer Familie das Ehepaar gemeinsam oder das Ehepaar mit Kindern gemeinsam versichern, so ist die dafür zu zahlende Prämie geringer (bei 4 Personen z.B. 20%) als die Summe der Prämien von Einzelvertragsabschlüssen.
Zahlweise:
Jährliche Prämienzahlung ist durchweg günstiger als monatliche Zahlung, da monatliche Zahlung ja mehr Aufwand für Banken und Versicherer bedeutet.