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Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten, wenn nicht sogar die wichtigste Versicherungsart für Unternehmen, aber ebenso sehr oder gar noch wichtiger für Privatpersonen. Denn die Haftpflichtversicherung schützt den Versicherten vor Schaden, den er einem anderen auch unbeabsichtigt oder durch geringe Fahrlässigkeit zufügt. Unter Umständen haftet der Verursacher mit seinem Einkommen ein ganzes Leben lang. Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch mit §823, Absatz 1.

Solche Schäden, für die auch ein Privatmann aufkommen muss, sind zum Beispiel Beeinträchtigungen des Körpers, der Gesundheit oder von Eigentum eines anderen.

1. Beispiel:

Deutsche Familien lieben Tiere. Dabei stehen Hunde sehr im Vordergrund. Immer ist damit zu rechnen, dass der Hund, wenn er ausgeführt wird, sich auch irgend wann einmal von seiner Leine losreißt und über eine Straße springt. Ein Auto muss ausweichen und verletzt dadurch einen Fußgänger schwer. Der Schadensanspruch des Verletzten kann so hoch sein, dass der Hundehalter lebenslange Raten seines Einkommens oder Vermögens an den Verletzten zahlen muss. Ein Hundehalter wird also gut tun daran, freiwillig eine Hunde-Haftpflichtversicherung einzugehen.


2. Beispiel:

Der zu einem Haus gehörende Fußweg ist der Straße zu schräg abfallend. Im Winter bei Schnee- oder Eisglätte ist der Weg sehr rutschig und kann leicht einen Unfall auslösen. Um private Schadensansprüche zu vermeiden, wird man eine Haftpflichtversicherung für diesen Gehweg abschließen.

3. Beispiel:

Ein Radfahrer fährt auf dem Gehweg um eine Ecke und rammt dabei eine ihm entgegen kommende Frau derart, dass diese auf den Kopf umfällt und ein innere Blutung im Kopf eintritt. Die Frau kann lebenslang behindert sein, weswegen der Radfahrer ihr lebenslang eine hohe Rente zahlen muss.

4. Beispiel:

Für Schäden, die von Kindern angerichtet werden, sind die Eltern haftbar. So kann die mit einem Fußball zertrümmerte Scheibe eines Geschäftes recht teuer werden.

5. Beispiel:

Besondere Schäden, die normalerweise selten eintreten, wie z.B. Beschädigung von Gegenständen, die bei Gefälligkeitstätigkeiten einer anderen Familie entstehen oder Beschädigung von Gegenständen, die dem Versicherten gefälligkeitshalber überlassen wurden, werden bei einer Deckungssumme (s.u.) oberhalb der Grundversicherung mitversichert. Dazu sind die Versicherungsbedingungen im Einzelnen zu beachten.

Deckungssumme von Schäden:

Wer eine Haftpflicht-Versicherung abschließt, muss überlegen und mit dem Versicherungsvertreter besprechen, ob eine Grunddeckung von 3 Mill. € oder eine Normaldeckung von 5 Mill. € oder darüber hinaus die besondere Deckung in Höhe von 10 Mill. € in Frage kommt. Die höheren Deckungen schließen weitere, über die Grunddeckung hinaus gehende Haftansprüche ein.

Versicherte und mitversicherte Personen:

In der Regel können Singles, Ehepaare, unverheiratete Partner und deren noch in Ausbildung befindliche Kinder, auch wenn diese schon volljährig sind, mitversichert sein. Ausgenommen sind Kinder, die durch Berufstätigkeit schon ein eigenes Einkommen haben. Dazu zählt auch eine Lehre oder ein Studium. Aber mitversichert sind im allgemeinen auch Haushaltshilfen.

Höhe der Prämien:

Bedenkt man alle möglichen Schäden und die Folgekosten, die nahezu das gesamte künftige Einkommen eines Verursachers oder dessen Erziehungsberechtigten erfordern können, so erscheinen die Prämien für eine private Haftpflichtversicherung in der Größenordnung von etwa 50 bis 100 € pro Jahr für die normale Deckungssumme von 5 Millionen € geradezu billig. Es gibt aber derzeit auch Haftpflicht-Versicherungen mit Deckungssummen von 10 Millionen Euro (s.o.).

 







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