Hausratversicherung
Neben der Haftpflichtversicherung ist die Hausratversicherung eine der wichtigsten Versicherungen. So mancher Gebrauchsgegenstand wird im Laufe der Zeit angeschafft, der Gesamtwert ist oft erheblich und nicht ohne Weiteres bei Zerstörung oder Diebstahl aus vorhandenem Geld neu zu beschaffen. Allerdings sollte man den Geltungsbereich dieser Versicherung genau kennen.
Geltungsbereich:
Die Hausratversicherung deckt grundsätzlich die Neubeschaffung beweglicher Gebrauchs- und Einrichtungsgegenstände ab, falls diese durch Einbruchdiebstahl, Raub, Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Blitzeinschlag und Vandalismus beschädigt, zerstört oder entwendet wurden. Aber auch Aufräumungskosten, eventuell erforderliche Bewachungskosten oder vorübergehend erforderliche Unterbringung in einem Hotel sind mit versichert. Auch ein durch Unterdruck implodierender Fernseher oder eine durch Überdruck explodierende Gasflasche sind in der Regel versichert.
Einschränkungen:
Ein Einbruch oder Vandalismus liegen nicht vor, wenn die Wohnung oder das Haus nicht abgeschlossen war und daher auch keine Einbruchspuren hinterlassen wurden. Ein Diebstahl liegt nicht vor, wenn z.B. die Fenster im Auto offen waren und der Foto oder andere Wertgegenstände ohne Schwierigkeiten heraus geholt werden konnten oder wenn im Restaurant eine Handtasche gestohlen wurde. Zerstörung von Hausrat durch Sturm ist nicht versichert, wenn eines oder mehrere Fenster offen waren. Schäden durch Regen (ohne Hagel!) sind im allgemeinen nicht versichert. Zerstörung durch Feuer ist meist dann nicht versichert, wenn kein offenes Feuer, sondern nur ein Schwelbrand, z.B. durch eine fallen gelassene Zigarettenkippe Schaden anrichtete oder wenn nur Hitze oder Gefrieren in der Wohnung Schaden macht.
Manche Ereignisse sind, abhängig vom einzelnen Versicherer, nur durch eine Zusatz- oder Ergänzungs- oder Komfortversicherung versichert, bei manchen Versicherern sind diese Dinge jedoch schon im Grundvertrag mit versichert. So sind beispielsweise oft im Basispreis nicht mitversichert Fahrraddiebstahl im eigenen Haus, Glasbruch, Zerstörung elektronischer Geräte durch Überspannung, wenn z.B. der Blitz in der Nachbarschaft oder auf dem Lande in die Überlandleitung eingeschlagen hat (elektrisch: Wanderwellen), Diebstahl von Gartenmöbeln im eigenen Haus oder Diebstahl aus dem PKW u.a.m. Hierzu beachte man die Auflistung des jeweiligen Versicherers.
Insbesondere nur eingeschränkt bis zu einem bestimmten Betrag versichert sind Wertgegenstände wie Gold, Silber, Schmuck, Sammlungen von Münzen, Briefmarken, Uhren und dgl., Kunstdrucke oder wertvolle Bilder wie Ölgemälde, teuere Fahrräder etc, aber auch frei liegende Teppiche. Will man diese mit ihrem vollen Wert versichern, so ist dies durch Vertragsergänzungen möglich.
Nicht hausratversichert sind in aller Regel die in der Wohnung mit dem Gebäude fest verbundenen Gegenstände wie fest mit dem Gebäude verbundene Einbauwannen, festgeklebter Fußbodenteppich, u.U. auch Einbaumöbel. Zum Teil tritt dafür eine vorhandene Wohngebäudeversicherung ein. Auch der Hausrat eines Untermieters ist im Grundvertrag nicht mitversichert.
Prämien:
Die Höhe der Jahresprämie richtet sich meist nach dem Wohnort, nach der Wohnlage innerhalb des Ortes, natürlich nach der Höhe des zu versichernden Hausrats und nach den mitversicherten Ereignissen, siehe oben. Hier soll nur eine Größenordnung, also nur ein grober Richtwert angegeben werden: Man rechnet, wenn die allgemeinen Nebenereignisse mitversichert sein sollen, mit etwa 2,00 bis 2,50 Euro pro Jahr und pro 1000 Euro zu versicherndem Haurat.
Ein grober Richtwert für die Abschätzung des Hausratwertes ist mindestens etwa 700 Euro pro qm Wohnfläche. Eine 100 qm große Wohnung dürfte demnach Hausrat im Werte von mindestens 70 000 Euro aufweisen, ohne dass dabei besondere Sammlungen oder überdurchschnittliche Wertgegenstände berücksichtigt sind.
Unterversicherung:
Die Versicherer haben im Laufe der Jahre recht gut ermittelt, wie teuer es ist, eine 20 qm oder gar eine 200 qm große Wohnung neu einzurichten. Sie vermuten daher bei einem an der Wohnungsgröße gemessenen, sehr gering angegebenen Hausratwert, Unterversicherung. Das wird spätestens bei einem größeren Hausratschaden deutlich. Dann erstattet der Versicherer nicht die vollen Beschaffungskosten, sondern den an der Unterversicherung gemessenen Prozentsatz. Der Rest ist vom Versicherungsnehmer selbst zu tragen und kann schnell wesentlich höher liegen als die über viele Jahre zu zahlenden Prämie ohne Unterversicherung.
Natürlich kann jeder Versicherungsnehmer von Raum zu Raum in seiner Wohnung gehen, die Kosten einer Neubeschaffung auflisten und den Ergebnisbetrag ohne Unterversicherung versichern lassen. Dabei sollte der Inhalt von Schränken, Wertsachen und Sammlungen nicht vergessen werden.
Vertragskündigung:
Meist kündigt man einen Vertrag mit einer Dreimonatsfrist vor Vertrags-Jahresablauf z.B. weil der Versicherer die Prämie erhöht hat. Das darf er bei Anpassung an allgemein festgestellte Standardsätze. Es ist aber nach einem Schaden auch möglich, wenn z.B. der Versicherer nach Ansicht des Versicherten zu wenig erstattet hat, "mit sofortiger Wirkung" zu kündigen. Diese fristlose Kündigung hat den Nachteil, dass man die Prämie fürs ganze Jahr bezahlt hat, dass aber der Kündigungsschutz nur bis zum Tag der fristlosen Kündigung wirksam ist.
Noch bemerkenswert ist:
Der Hausrat eines untervermieteten Zimmers oder eines untervermieteten Teils der Wohnung ist durch den Hausrat-Grundvertrag nicht mitversichert. Ebenso sind als Hausrat nicht versichert PKWs und Anhänger dazu, Wasserfahrzeuge wie Segel- oder Motorboote. Dagegen sind meist versichert Surfbretter, Rudergeräte und andere kleine im Haus aufbewahrte Wasser-Sportgeräte.