Definition:
Eine Kapital-Lebensversicherung ist die Kombination einer reinen
Todesfall-Risikoversicherung mit einer Kapital bildenden Ansparversicherung. Sie ist also eine
kombinierte Erlebensfallversicherung, die auch ab der festgelegten Fälligkeit als Rentenversicherung (monatliche Rentenzahlung) abgeschlossen werden kann.
Zweck:
Wer eine Kapital-Lebensversicherung abzuschließen gedenkt, sollte sich zuerst fragen, welchem Zweck sie dienen soll. Nur der Kapitalbildung wegen ist sie nicht empfehlenswert, da die Gewinnanteile, die bei Fälligkeit als Plus zusätzlich zur abgeschlossenen Versicherungssumme ausbezahlt werden, heute geringer sind als in früheren Jahren. Außerdem muss seit 2005 der Auszahlungsbetrag abzüglich der
einbezahlten Prämien als Einkommensteuer voll versteuert werden. Nur die Hälfte dieses Betrages ist dann zu versteuern, wenn die Auszahlung erst nach dem 60. Lebensjahr erfolgt und wenn zusätzlich die Laufzeit der Versicherung länger als 12 Jahre war. Aber siehe auch unten: Fondgebundene Lebensversicherung!
Prämienhöhe:
Naturgemäß ist die Prämie einer Kapital-Lebensversicherung umso höher, je
je höher die Versicherungssumme und je älter der abschließende Versicherungsnehmer gemäß der Statistik des Todesfallrisikos also gemäß Versicherungsmathematik. Außerdem sind Lebensversicherungen die im allgemeinen am längsten laufenden Versicherungen. Daher muss die Versicherungsgesellschaft auch einen über Jahre möglicherweise ungünstigsten Verlauf des Versicherungsgeschäftes einkalkulieren, um stets flüssig zu bleiben. Das wirkt sich negativ auf die Prämien aus. Mit anderen Worten: Wer lediglich eine Ansparverssicherung beabsichtigt, der fährt unter Umständen besser, diese am Bankschalter zu vereinbaren, sofern er sicher ist, mit dem Ansparen über viele Jahre durchzuhalten. Andernfalls kann eine Kapital-Lebensversicherung auch schon in recht jungen Jahren auf das Alter von z.B. 65 Jahren abgeschlossen werden, da mit längerer Laufzeit die Prämien entsprechend nieder sind.
Verzinsung einbezahlter Prämien:
Man hört, dass sich die Verzinsung der vom Versicherungsnehmer einbezahlten Beträge am zeitlichen Mittelwert der Umlaufrendite von zehnjährigen Bundesanleihen orientiert.
Das sind seit 01. Januar 2007 gerade mal 2,25%. Erhöht sich die Umlaufrendite der Bundesanleihen im Laufe des Jahres 2007, so wird ab 01. Januar 2008 der neue Zinssatz als Mittelwert der Umlaufrenditen zwischen 01.01.1998 und 31.12007 ermittelt, etc. Die einbezahlten Prämien werden - abzüglich der Kosten des Versicherers - von diesem möglichst gewinnbringend angelegt. Die so erzielten Nettogewinne werden zu einem angemessenen Prozentsatz der von Jahr zu Jahr wachsenden Ansparsumme der Lebensversicherung hinzu addiert. Dadurch wiederum wird die reine Verzinsung einbezahlter Prämien wieder erhöht. Günstige Prämien haben mitunter so genannte Direktversicherer. Dennoch ist dem Versicherungs-nehmer ein Prämienvergleich anzuraten.
Aussteuerversicherung:
Zu den Kapital-Lebensversicherungen zählt auch die Aussteuerversicherung. Sie wird auf eine bestimmte Anzahl von Jahren abgeschlossen, z.B. bis zum 18. Lebensjahr oder dem Beginn des Studiums oder der erwarteten Heirat einer Tochter.
Vorzeitige Kündigung:
Die vorzeitige Kündigung einer Kapital-Lebensversicherung ist in der Regel nicht empfehlenswert. Der ausbezahlte Betrag (Rückkaufswert) entspricht insbesondere in den ersten Jahren der Laufzeit keineswegs den Vorstellungen des Versicherungsnehmers, d.h. ist oft geringer als die Summe der bis dahin einbezahlten Prämien, u.a. da er zunächst ein Großteil der einbezahlten Prämien das Todesfallrisiko abdecken muss. Ferner wird bei Abschluss auf Provisionsbasis aus den ersten Prämien in der Regel die Abschlussprovision entnommen. Diese aber kann mit dem Versicherungsunternehmen verhandelt werden.
Gültigkeit:
Eine abgeschlossene Lebensversicherung kann von der Versicherungsgesellschaft als ungültig erklärt werden, falls der Versicherungsnehmer bei Abschluss unwahre oder unvollständige Auskünfte gegeben hat. Dies betrifft insbesondere vorhandene aber auch frühere Krankheiten. Selbst eine ausgeheilte Krebskrankheit, die bei Vertragsabschluss verschwiegen wurde, die aber später dem Versicherer zu Ohren kommt, kann Ursache für eine Ungültigkeitsfeststellung sein!
Riester-Rente:
Die Kapital bildende Rente kann auch zur Altersversorgung als ergänzende Riester-Rente
abgeschlossen werden. Der Staat fördert bekanntlich die Altersvorsorge durch Riester-Rente mit Altersvorsorgezulagen und Sonderausgabenabzug bis zu einer bestimmtem Betrags- also Prämienhöhe. Details dazu würden diesen Rahmen sprengen. Man befrage dazu die Versicherungsvertreter.
Fondgebundene Lebensversicherung:
Die mit einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossene Lebensversicherung kann nach vertraglicher Festlegung an einen Investmentfond gebunden werden. Gemäß Vertrag wird festgelegt, ob und für welchen Fond (z.B. Rentenfond, Aktienfond) und mit welchen Schwerpunkten (z.B. Dividendenrendite, Kursrendite) die einbezahlten Beiträge verwendet werden. Das Risiko etwa fallender Renditen oder Aktienkurse trägt allein und ganz der Versicherungsnehmer.
Während in der Vergangenheit der Versicherer keinerlei Garantie bezüglich der bei Fälligkeit auszuzahlenden Versicherungssumme übernahm, gibt es neuerdings auch Formen eines Garantiefonds. Vorteil der deutschen Version: Alle Erträge des angelegten Kapitals werden dem Versicherungsnehmer zuteil, abgesehen natürlich von den für Todesfall aufzubringenden Risikobeträge. Blickt man zurück über viele Jahre, dann haben Aktienfonds durchweg höhere Renditen erbracht als reine Rentenfonds oder als eine Anlage mit regulärer Verzinsung nach der gemittelten Umlaufrendite von Bundesanleihen. Das aber heißt, eine fondgebundene Lebensversicherung möglichst zu einem günstigen Zeitpunkt und mit sehr langer Laufzeit von mindestens 20 Jahren oder mehr abzuschließen.