Die Presse schreibt immer wieder, dass privat Krankenversicherte Vorteile hätten gegenüber gesetzlich Versicherten. Diese Aussage ist zum einen Teil richtig, zum anderen Teil falsch. Sie ist dann richtig, wenn man folgende Punkte bedenkt:
1. Der privat versicherte Patient hat freie Arztwahl, Chefarztbehandlung, wählbares Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, Krankenhaustagegeld und höhere Kassenleistungen bei Hilfsmitteln und Medikamenten, falls er dafür richtig versichert ist. Er kann also den Arzt aussuchen, der ihm für seine Beschwerden die meiste Erfahrung zu haben scheint und er kann den behandelnden Haus- oder Facharzt ohne Überweisung wechseln, falls ihm dies sinnvoll oder notwendig erscheint.
2. Der privat Versicherte muss weder beim Hausarzt noch Facharzt, noch beim Zahnarzt, dem er vertraut, 10 € zahlen, bevor er den Arzt zu Gesicht bekommt.
3. Der privat Versicherte bekommt, wie man hört, bei manchen Ärzten gelegentlich schneller einen dringend anstehenden Behandlungstermin als ein gesetzlich Versicherter.
4. Dem privat Versicherten erstatten viele private Krankenversicherungen nach Jahresende einen Teil der einbezahlten Prämien zurück, falls die PKV im zurück liegenden Jahr nicht in Anspruch genommen wurde.
5. Die Monatsprämien bei frühem Eintritt in eine Privatkasse können sehr günstig sein.
Sie werden nicht nach dem Einkommen, sondern nach Alter und Gesundheitszustand berechnet. Daher können Selbständige und gut Verdienende als Mitglied einer PKV bedeutend Geld sparen.
6. Der Arzt behandelt in der Regel nach medizinisch-therapeutischer Notwendigkeit und nicht, wie mitunter zu hören ist, nach dem ihm zustehenden beschränkten Kassenbudget.
7. Der privat Versicherte erhält Leistungen, die über die Standardleistungen eines gesetzlich Versicherten hinaus gehen. So kann er beispielsweise beim Zahnarzt Gold- oder Keramikfüllungen an Stelle der Standardfüllungen der Zähne erhalten, in vielen Fällen übernimmt die Kasse auch Leistungen von Heilpraktikern.
8. Der privat Versicherte kann als Patient den Behandlungsumfang nachträglich überprüfen, indem er ja die Rechung des Arztes in die Hand bekommt.
9. Die Leistungen privater Krankenkassen bleiben konstant und werden nicht durch eine Gesundheitsreform gekürzt. Dies hat nichts zu tun mit dem von einer Vollversicherung verschiedenen Basistarif, den PKVs ab 2009 einzurichten verpflichtet sind.
Privat Krankenversicherte haben gegenüber gesetzlich Versicherten aus der Sicht mancher Leute auch einen Nachteil. Der besteht darin, dass Arztrechnung, Medikamente und Hilfsmittel vorab vom Versicherten zu bezahlen sind, also vorfinanziert werden müssen und ihm danach erst von der Krankenkasse erstattet werden.
Dem gegenüber stehen zahlreiche Nachteile der gesetzlichen Krankenversicherung, die schon seit einigen Jahren und vermutlich weiterhin einschneidend zunehmen.
Hier einige Beispiele:
1. Bei erstmaligem Hausarztbesuch im Quartal sind 10 € zu zahlen. Bei jedem Facharztbesuch ohne Überweisung sind 10 € zu zahlen. Auch bei erforderlicher Krankenhausbehandlung ist eine Überweisung notwendig.
2. Die Kassenleistungen für Krankenhausbehandlung und Krankentagegeld wurden gekürzt.
3. Gesetzliche Krankenkassen zahlen nur geringe Zuschüsse zu Brillen.
4. Eigene Zuzahlungen sind bei physiotherapeutischen Behandlungen (Massagen, Krankengymnastik, Fango, manuelle Therapie, Ergotherapie) erforderlich.
5. Auch bei verordneten Medikamenten sind Zuzahlungen erforderlich, sofern der Patient wegen geringen Einkommens davon nicht befreit wurde.
6. Ab 1. Januar 2008 müssen chronisch Kranke sich regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen unterziehen, um ihre Kassenzuzahlungen auf 1 % ihres Einkommens zu beschränken.
7. Ab 1. Januar 2009 wird für gesetzliche Krankenkassen ein Gesundheitsfond eingerichtet. Daraus erhalten alle gesetzlichen Kassen als Grundpauschale einen proportionalen Anteil, der um einen alters- und risikobezogenen Zuschlag erweitert wird.
Zugleich wird ein einheitlicher Krankenkassen-Beitragssatz für alle gesetzlichen Kassen vorgeschrieben. Kommt eine Kasse mit den ihr zugeteilten Geldern nicht aus, kann sie ergänzende Zuschüsse aus dem Gesundheitsfond beantragen; aber sie kann auch ihren Mitgliedern erhöhte Einzahlungen aufbürden!
8. Im wesentlichen -abgesehen von 2006 - haben sich die prozentualen und die absoluten Höchstbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung stets erhöht. Hier einige Jahre im Überblick:
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Jahr | Obergrenze der Versicherungspflicht | Monatl. Beitragssatz im Durchschnitt | Monatl.Höchstbeitrag des Versicherten |
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1970 | 1200 DM | 8,2 % | 98,40 DM |
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1980 | 3150 DM | 11,5 % | 362,25 DM |
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1985 | 4050 DM | 11,8 % | 477,90 DM |
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1990 | 4725 DM | 12,5 % | 590,63 DM |
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1995 | 5850 DM | 13,2 % | 772,20 DM |
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2000 | 6450 DM | 13,5 % | 870,75 DM |
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2005 | 3900 € (= 7627,74 DM) | 14,3 % | 504,08 € (= 985,89 DM ) |
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2006 | 3937 € (= 7700,10 DM) | 13,3 % | 473,81 € (= 926,69 DM) |
Dass die monatlichen Höchstbeiträge in den nächsten Jahren konstant bleiben oder gar weiter sinken werden, ist leider nicht zu erwarten.
Voraussetzungen für den Eintritt in eine private Krankenkasse
Hier ist nicht die Rede von der allen gesetzlich Krankenversicherten offen stehenden Möglichkeit, eine private Zusatz-Krankenversicherung abzuschließen, um z.B. im Falle eines Krankenhausaufenthaltes Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer wählen zu können oder bei Auslandsaufenthalten entsprechend gut krankenversichert zu sein.
Die Voraussetzungen für den Eintritt in eine private Krankenkassen-Vollversicherung sind also: Selbständige und Freiberufler, Beamte, Richter oder Studenten und Ärzte im Praktikum können sich unabhängig von ihrem Einkommen privat versichern lassen.
Ab 01.07.2007 wird auch allen bisher nicht Versicherten der Zugang zu einer PKV mit einem Standardtarif ermöglicht. Dieser Standardtarif hat die Qualität des späteren Basistarifs, ohne dass dazu Zuschläge erhoben würden.
Wer nicht zu den gerade genannten Gruppen gehört und nicht im Öffentlichen Dienst arbeitet, etwa ein Arbeiter oder Angestellter, der in eine Privatkasse eintreten will, muss ein Jahresgehalt nachweisen, das in den drei zurück liegenden Jahren eine Bemessungsgrenze von jährlich etwa 47000 € (Jahresentgeldgrenze) überschritten hat, so dass er nicht mehr der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegt. Einmalzahlungen, z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld können dem regulären Gehalt zugerechnet werden.
Verdienen Ehepaare zusammen mehr als 47000 Euro pro Jahr, jeder Einzelne aber weniger, so ist jeder von beiden versicherungspflichtig. Ein Wechsel in die private Kranken-Vollversicherung ist nicht möglich. Verdient ein Ehepartner mehr als 47000 Euro pro Jahr und ist privat versichert, der andere aber verdient weniger als 47000 Euro und ist pflichtversichert, dann gibt es für Kinder zwei Möglichkeiten: Entweder sie werden allein pflichtversichert (nicht mit dem weniger verdienenden Ehepartner) oder sie werden privat versichert.
Kosten einer Privatversicherung
Interessant ist, dass gesetzlich Pflichtversicherte einkommensabhängige Versiche-rungsbeiträge zahlen, während die Beiträge zur privaten Krankenkasse nicht vom Einkommen, sondern vom Alter und dem Gesundheitszustand des Eintretenden abhängt.
Der niedrigste Beitragssatz bei Privatversicherungen für eine Person beträgt derzeit 59 Euro pro Monat. Ab Januar 2009 müssen alle Privatversicherungen einen Basistarif anbieten, der den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, zu dem keine Risikozuschläge erhoben werden. Darüber hinaus können ergänzende Pakete hinzu genommen werden.
Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung
Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht ohne weiteres möglich; es sei denn das Einkommen des Versicherten liegt nachweislich unter der Jahresarbeitsentgeld-grenze. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, seinen Arbeiter oder Angestellten wieder bei der gesetzlichen Krankenversicherung anzumelden. Ausnahme: Der Versicherte widerspricht und lässt sich von der Pflichtversicherung befreien, was nur bis zum 55 Lebensjahr möglich ist.