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Die private BerufsunfähigkeitsVersicherung

Die private Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungssrente

ist somit ein Schutz für den Fall einer Minderung der Erwerbsfähigkeit im bisherigen Beruf, sei es durch Krankheit oder durch Unfall. Allerdings sollte man wissen, dass ein Empfänger von Erwerbsminderungsrente neben dieser Rente zusätzlich durch andere Einnahmequellen monatlich nur beschränkte Beträge verdienen darf. Ansonsten läuft er Gefahr, dass ihm die bisherige Berufsunfähigkeits- bzw. die neue Erwerbsminderungsrente gekürzt oder sogar gestrichen wird. Die Grenzen des Hinzuverdienens durch eine zusätzliche Berufstätigkeit oder durch Lohnersatzleistungen sind fließend. Die Rentenzahlung aus einer privat abgeschlossenen Berufsunfähigkeits-Versicherung wirkt sich dagegen auf die gesetzliche Rentenzahlung nicht kürzend aus!

Da man weiß, dass die Arbeitskraft wohl die wichtigste Verdienstmöglichkeit des Menschen ist, kann eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung die Finanzen und damit den Lebensstandard eines Menschen sichern, wenn sie nur in ausreichender Höhe abgeschlossen wird. Dies gilt in gleichem Maße für Arbeitnehmer, freiberuflich Tätige, Selbständige und Beamte.

Die Prämie einer privaten Erwerbsminderungs-Versicherung

liegt bei frühem Abschluss mit etwa 25 Jahren und einer Laufzeit bis 60 Jahre für eine Monatsrente von 1000 Euro bei Berufsunfähigkeit in der Größenordnung von 30 Euro monatlich. Da die Monatsprämien von Versicherung zu Versicherung schwanken, ist ein Vergleich der Leistungen mehrerer Versicherungen zu empfehlen. Diese versenden auch gerne Vorschläge für die in Frage kommende Rentenhöhe bzw. den in Frage kommenden Beruf und für die verschiedenen existierenden Versicherungsmodelle.

Verweisung durch die Versicherungsgesellschaft

Auch private Versicherer haben das Recht, einen Versicherten mit Erwerbsminderung auf eine andere Tätigkeit, die der Versicherte ausüben kann, zu verweisen. Diese Verweisung muss allerdings den Fähigkeiten und Möglichkeiten des Versicherungsnehmers sowie seinen sozialen und wirtschaftlichen Gegebenheiten entsprechen. Gibt es in der verwiesenen Tätigkeit keinen Arbeitsplatz, dann spricht man von einer "abstrakten Verweisung". Als Versicherungsnehmer achte man darauf, ob in dem abzuschließenden privaten Vertrag einer Erwerbsminderungs-Versicherung eine Klausel mit abstrakter Verweisung enthalten ist. Denn es gibt auch etliche Versicherer, die darauf verzichten.
 







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