Wesentlicher Inhalt der Unfallversicherung ist die finanzielle Hilfe nach einem Unfall, d.h. bei eingetretener teilweiser oder völliger Invalidität. Sie äußern sich insbesondere als körperliche und/oder geistige Behinderungen, die eine Fortführung der bisherigen Erwerbstätigkeit erschweren oder unmöglich machen.
Aber die Leistungen gehen über die körperlichen oder geistigen Behinderungen der Berufsausübung hinaus.
Die Unfallversicherung ist eine Gemeinschaftsversicherung nach dem Solidaritätsprinzip, d.h. die Gemeinschaft der Versicherten trägt das Risiko des Einzelnen mit.
Kinderunfall-Versicherung:
Speziell für Kinder und deren Bedürfnisse gibt es bei manchen Versicherungen auch eine private Kinder-Unfallversicherung. Sie schützt die speziellen Bedürfnisse von Kindern. Beispiele: Krankenhaus-Tagegeld für den Fall, dass ein Elternteil nach einem Unfall des Kindes mit ihm im Kranhaus übernachtet, Heilung verschiedenartiger Vergiftungen bis zu einem bestimmten Alter, Kosten für erforderlichen Schul-Nachilfeunterricht bei Schulausfall nach einem Unfall oder auch Borreliose und FSME nach einem Zeckenbiss. Hierzu sind die speziellen Leistungen und Bedingungen der einzelnen Versicherungen zu beachten.