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Rechtschutzversicherung

Es gibt eine ganze Gruppe von Rechtsschutzversicherungen. Die wichtigsten sind Verkehrs-, Arbeits-, Privat-, Wohnungs-, Grundstücks- und Familien-Rechtsschutz. Sie können dann in Anspruch genommen werden, wenn ein Versicherter in einen Versicherungsfall verwickelt wird oder selbst in eine zu klärende Notsituation gerät. Ein Rechtsstreit, den man selbst ohne Not oder ohne Nötigung durch andere "anzettelt" ist nicht versichert. Der Versicherer übernimmt auch keinen vorbeugenden Rechtsstreit. Aber eine Rechtsschutzversicherung muss dann eingreifen, wenn ein Vergehen gegen eine Rechtspflicht vorliegt.

Abschlussmodalitäten

Man kann die genannten Versicherungen einzeln abschließen oder einige interessante als Paket. Hat man vor, mehrere Sparten abzuschließen, dann empfiehlt sich auf jeden Fall das preisgünstigere Paket. Wer nur eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abschließen will und Mitglied z.B. beim ADAC ist, wird auch dort die Prämie vergleichen. Aber es ist immer zu spät, eine Rechtsschutzversicherung erst dann abzuschließen, wenn der Rechtsstreit schon begonnen hat. Denn für die meisten Rechtsschutzversicherungen gilt eine bestimmte Wartezeit, z.B. 3 Monate, vor Beginn der Gültigkeit einer Versicherung.

Möglichkeiten

Man schließt eine Rechtsschutzversicherung ab ohne Begrenzung des höchsten Streitwertes. Oder man begrenzt den Streitwert pro Versicherungsfall auf üblicherweise 250 000 €, dafür sind die Prämien günstiger. 250 000 Euro Versicherungssumme reichen allgemein aus, um auch die zweite Gerichtsinstanz zu ermöglichen. Die Prämie ist günstiger, wenn der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung von wenigen hundert Euro vereinbart.

Regionale Gültigkeit

Eine Rechtsschutzversicherung gilt normalerweise in ganz Europa, wobei bei Auslandsaufenthalten besonders im östlichen Europa sicherheitshalber nachgefragt werden sollte, ob das aufgesuchte Land in die Versicherungsleistungen einbezogen ist. Praktisch sind zeitlich für 6 Wochen oder bei Bedarf für eine längere Zeit vereinbarte Auslands-Rechtsschutzversicherungen.

Leistung der Versicherung

Die Versicherung wird zuerst prüfen, ob der Rechtsstreit vor Gericht Erfolg haben wird. Ist ein Erfolg völlig ausgeschlossen, dann wird der Versicherer dem gewünschten Rechtsstreit nicht zustimmen. Liegt aber eine Zustimmung vor, dann erstattet oder übernimmt die Versicherung die eigenen Anwaltkosten, die Kosten für Zeugen und Gutachter, falls letztere erforderlich sind und, falls der Versicherte verurteilt würde, auch die Kosten des gegnerischen Anwalts. Zur Vertretung des eigenen Rechts kann man einen Anwalt des eigenen Vertrauens frei wählen. Die Höhe der Auslandsleistung ist im allgemeinen auf 30 000 Euro begrenzt.

Beispiel für Verkehrs-Rechtsschutz

Eine der oft vorkommenden Rechtsstreitigkeiten ist der Verkehr. Hat man Ärger mit dem Führerschein wegen Überschreitung der kritischen Punktzahl in Flensburg oder der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 30 km/h, oder man wird auf der Autobahn von einem Raser unangenehm genötigt, oder man wird im Verkehr angefahren und der Verursacher macht Schwierigkeiten bei der Angabe seiner Versicherung, oder man ist bei Rotlicht über eine Kreuzung gefahren, stets braucht man einen Rechtsanwalt, der Geld kostet, unter Umständen sehr viel Geld.

Beispiel für Privat-Rechtsschutz

Die heute häufig auftretenden Scheidungsfälle sind durch einen Privatrechtsschutz nicht versicherbar. Hat dagegen Ihr Partner auf Dauer der partnerschaftlichen Beziehung Vollmacht über Ihre Konten, hat diese ohne Ihr Wissen abgeräumt und verschwindet dann, so wird ein von Ihnen angestrengter Prozess von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

Beispiel für Arbeits-Rechtsschutz

Nicht selten wird heute einem Arbeitnehmer ohne triftigen Grund das Arbeitsverhältnis gekündigt. Er kann dagegen klagen. Einem anderen Arbeitnehmer wird ein aus seiner Sicht viel zu schlechtes Arbeitszeugnis ausgestellt. Er kann dagegen klagen. Ein Polizist, der erkrankt war, wird mit 45 aus dem Polizeidienst entlassen, obwohl er nachweislich wieder gesund und voll einsatzfähig ist. Er kann dagegen klagen. Die Arbeits-Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten.

Untergruppen der Rechtsschutz-Versicherung

Es gibt zahlreiche Untergruppen der Rechtsschutz-Versicherung. So beispielsweise Schadensersatz-, Wohnungs-, Grundstücks-, Vertrags-, Steuer-, Verwaltungs-, Straf-, den schon genannten Arbeits-Rechtsschutz und andere.

Bei der Wahl des richtigen Anwalts kann man sich vertun; Beispiel Schadensersatz: In vielen Fällen werden Ansprüche durch die Haftpflichtversicherung und nicht durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt. Beispiele: Ausrutschen auf glattem Boden im Lebensmittelgeschäft, falsche Beratung beim Aktienkauf, die zu Verlusten führte, Verkehrsunfälle u.a.m.

Prämien

Eine Einzel-Rechtsschutzversicherung ist ab etwa 5 Euro monatlich abschließbar. Vergleicht man die Versicherungsprämien verschiedener Versicherer, so stellt man fest, dass die billigste Versicherung für Verkehr nicht auch die billigste für Familie oder Arbeit oder Wohnung oder Grundstücke sein muss. Ein Prämienvergleich auch bezüglich einer Paketversicherung für den Fall, dass man mehrere Versicherungen braucht, ist daher in jedem Falle angezeigt. Es gibt auch Vergleiche der Prämien der verschiedenen Rechtsschutz-Versicherungen. Gängig ist z.B. die Kombination Privat- mit Berufs- und mit Verkehrs-Rechtsschutz. Dafür wird von einigen Versicherungen eine Prämie verlangt, die derzeit im Mittel bei 230 Euro pro Jahr liegt.
 







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