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Riester-Rente

Es ist ein offenes Geheimnis und mit Sicherheit zu erwarten, dass die gesetzliche Rente in einigen Jahrzehnten zur Deckung der Lebenshaltungskosten und zur Aufrechterhaltung des im Berufsleben gewohnten Lebensstandards nicht ausreichen wird. Daher werden wir Bürger seit Jahren aufgefordert, als zweites Standbein freiwillig eine private Zusatzrente zur Altersversorgung aufzubauen. Dabei ist zu beachten, dass man staatliche Unterstützung und steuerliche Vorteile ausnutzt. Dies ist möglich mit der so genannten Riester-Rente, die zum 1. Januar 2002 unter dem damaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester eingeführt wurde. Die Förderung ist im Altersvermögensgesetz geregelt.

Staatliche Förderung

Staatlich können gefördert werden gesetzlich pflichtversicherte Personen und deren Partner sowie Beamte, wenn sie freiwillig eine private Riester-Versicherung abschließen, ebenso Arbeitslose und Hartz IV Empfänger, Soldaten und Personen, die ein Kind erziehen. Diese, wenn sie ansonsten nicht berechtigt wären, maximal in den ersten drei Jahren eines jeden Kindes. Nicht gefördert werden Selbständige und Freiberufler, die nicht der gesetzlichen Krankenkasse angehören sowie freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherte. Die Förderung besteht in Form von staatlichen Zulagen oder Berücksichtigung bei den Sonderausgaben der Einkommensteuer bzw. dem Lohnsteuer-Jahresausgleich. Die Finanzämter prüfen jeweils, ob Förderungszulage oder Sonderausgaben für Versicherte die günstiger ist. Eventuell sollte beim Finanzamt ein "Dauerzulagenantrag" eingereicht werden.

Einzahlungen

Es gibt verschiedene Formen eines Riester-Renten-Abschlusses.
  • 1. Zunächst liegt nahe, die gleich bleibenden monatlichen oder jährlichen Beträge lebenslang in eine Ansparversicherung d.h. in einen Banksparvertrag einzuzahlen, wobei die Raten vom Konto des Versicherten abgebucht werden. Dieser Banksparvertrag wird zu Beginn der Rentenzahlung in eine Rentenversicherung umgewandelt. Aus ihr werden die Renten bezahlt. Gleichwertig ist der Abschluss einer konventionellen Rentenversicherung.
  • 2. Ebenso gibt es die Möglichkeit, eine Riester-Rente als betriebliche Altersvorsorge in einer Pensionskasse abzuschließen oder man leistet steuer- und sozialabgabenfreie Raten als Bruttolohnabzug.
  • 3. Eine Riester-Rente kann auch zum Erwerb einer Immobilie als Altersvorsorge abgeschlossen werden. Wurden schon größere Beträge in eine Riester-Rente einbezahlt, so kann beantragt werden, zwischen 10 000 und 50 000 Euro daraus für den Immobilienerwerb als Altersvorsorge vorübergehend zu entnehmen. Diese Entnahme muss aber spätestens nach zwei Jahren laufend wieder zurück einbezahlt werden.
  • 4. Eine weitere Möglichkeit des Abschlusses ist die Einzahlung der Raten in einen Fond, z.B einen Aktienfond oder einen Rentenfond. Es gibt bei manchen Versicherern auch die jahrelange Einzahlung in einen Aktienfond und einige Jahre vor Fälligkeit der Rente die Umstellung der Beiträge in einen Rentenfond.

Aber nicht jede Bank und nicht jede Versicherung bietet jede der angegebenen Einzahlungsformen an.

Aktienfonds

Vorsicht ist geboten bei der Wahl eines Aktienfonds, insbesondere wenn der zu Versichernde schon in fortgeschrittenem Alter von etwa 50 Jahren ist. Denn die Kurse eines Aktienfonds unterliegen den Kursschwankungen der darin enthaltenen Aktien. Sind deren Kurse zu Versicherungsbeginn recht hoch, so besteht die Gefahr von Kursverlusten bei einem Konjunkturabschwung. Wer also auf Sicherheit gehen will, zahlt entweder in einen Rentenfond oder einen Banksparvertrag ein. Zu empfehlen wäre allerdings für etwas Mutige, nur etwa 20% der Raten in einen Aktienfond und stets 80% in einen Rentenfond einzuzahlen. Auf diese Weise hätte man zu 80% Sicherheit gewählt und könnte dennoch mit 20% an Kurssteigerungen eines Aktienfonds teilhaben. Aber auch bei dieser Form sollte der zu Versichernde noch möglichst jung sein, da bekannt ist: Über lange Zeiten hinweg erbringen Aktien eine bessere Rendite als Rentenwerte. Da aber gemäß der Zulassung zu Riester-Renten (Zertifizierung) der Versicherer garantieren muss, mindestens die einbezahlten Beträge plus staatliche Förderbeträge als Rente wieder auszuzahlen, wird er (der Versicherer) bei Einzahlung in Fonds immer einen eigenen Sicherheitspuffer aufbauen, d.h. der Versicherte wird nicht die vollen Kursgewinne eines Aktienfonds erhalten.

Risiken

Will man einen erst vor wenigen Jahren abgeschlossenen Riester-Vertrag kündigen, so geht dies zwar mit vierteljährlicher Kündigung, jedoch muss der Versicherer die Abschluss- und Vertriebsgebühren auf 5 Jahren verteilen, so dass - ähnlich bei Lebensversicherungen - ein geringerer Betrag als erwartet zurück bezahlt wird. Die Kostenstrukturen eines Riester-Vertrages sollten bei Vertragsabschluss klar festgelegt und dem zu Versichernden mitgeteilt werden.

Soll ein bestehender Vertrag in einen anderen Vertrag umgewandelt werden, Beispiel: Rentenvertrag in einen fondgebundenen Vertrag, so ist dies in der Regel mit finanziellen Einbusen verbunden. Einbezahlte Beträge können in der Regel nicht beliehen werden, Ausnahme: Die oben erwähnte temporäre Entnahme zum Zwecke eines Immobilienerwerbs als Altersvorsorge.

Förderungsbeträge d.h. staatliche Zulagen pro Jahr zum einbezahlten Kapital


Jahr LedigeVerheirateteplus Kind
2006 / 2007 114 228 138
ab 2008 154 308 185

Damit diese Zulagen erreicht werden, sind vom sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen des Vorjahres folgende Jahresbeträge - auch monatliche Raten möglich - einzubezahlen:

2006 / 2007 mindestens 3,0 % höchstens 1575 Euro
ab 2008 mindestens 4,0% höchstens 2100 Euro

Wichtig:

Bei Arbeitslosigkeit können die als Riester-Rente freiwillig und privat einbezahlten Beträge nicht in Rechnung gestellt, also nicht angegriffen werden!

2 Rechenbeispiele:

Ein Angestellter verdiene im Jahr 30 000 Euro steuer- und versicherungspfichtiges Einkommen. Er sei verheiratet und habe zwei Kinder. Dann muss er für 2007 zum Erreichen der Höchstförderung nur den am höchsten förderungsfähigen Betrag abzüglich der ihm zukommenden Zulagen einbezahlen:

30 000 Euro x 3 % = 900 Euro

- 114 Euro Zulage Ehemann
- 114 Euro Zulage Ehefrau
- 138 Euro Zulage 1. Kind
- 138 Euro Zulage 2. Kind
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Echt einzuzahlen sind: 396 Euro Eigenleistung jährlich oder 33,0 Euro monatlich, um die volle Förderung von 504 Euro in Anspruch zu nehmen! Oder das Ehepaar entscheidet sich für Abzug von Sonderausgaben, dann können die vollen 900 Euro steuerlich abgesetzt werden, obgleich nur 396 Euro einzuzahlen waren!

Etwas anders sieht die Sache für Höchstförderung ab dem Jahr 2008 aus:

30 000 Euro x 4 % = 1200 Euro

- 154 Euro Zulage Ehemann
- 154 Euro Zulage Ehefrau
- 185 Euro Zulage 1. Kind
- 185 Euro Zulage 2. Kind
-------------------------------------
Echt einzuzahlen sind: 522 Euro Eigenleistung als Differenz der angegebenen Werte jährlich oder 43,50 Euro monatlich, um die volle Förderung von 678 Euro in Anspruch zu nehmen! Oder das Ehepaar entscheidet sich für Abzug von Sonderausgaben, dann können die vollen 1200 Euro steuerlich abgesetzt werden, obgleich nur 522 Euro einzuzahlen waren! Welche Form, Zulage oder Sonderausgabenabzug gewählt wird, kann das Finanzamt entscheiden.

Auszahlung

Die Auszahlung einer Riester-Rente kann frühestens ab dem 60. Lebensjahr als lebenslange Rente beginnen. Auch kann vereinbart werden, dass zu Beginn der Rentenzahlung einmalig eine bis zu 30%ige Auszahlung erfolgt. Ebenso kann ein ab dem 65. Lebensjahr beginnender Auszahlungsplan mit Verrentung vereinbart werden. Sowohl die einmalige Auszahlung als auch alle laufenden Renten sind voll einkommensteuerpflichtig.

Renditen

Der interessierte Anleger wird sich für die Rendite eines Riester-Vertrages interessieren, beispielsweise im Vergleich mit einem normalen Sparvertrag bei einer Bank. Aber schön dieser Vergleich ist schwierig, da die Veränderungen der Zinsstrukturen über viele Jahre der Laufzeit hinweg zu sehr unterschiedlichen Endbeträgen führen wird. Ein einfaches Beispiel möge dies verdeutlichen.

Legt man jährlich bei einer Bank 2000 Euro (ohne Riester-Vertrag) als Sparrate an, wobei die Zinsen dem angesparten Kapital jeweils zugeschlagen werden (Zinseszinsrechnung) und man will wissen, welcher Betrag nach z.B. 30 Jahren angespart wurde, so hängt dieser Endbetrag stark vom jährlichen Zinssatz ab:

Zinssatz in % 3,0 4,0 5,0 6,0 7,0
Endbetrag in Euro 95  150112  169132  877 158  116188  921

Die Summen variieren zwischen 95 150 Euro bei 3,0% Zinsen und 188 921 Euro bei 7,0% Zinsen. Man kann daher im aktuellen Fall allenfalls einen mittleren Zinssatz z.B. der letzten 15 oder 20 Jahre ermitteln und den damit berechneten Endbetrag mit den garantierten Endbeträgen verschiedener Anbieter der Riester-Rente vergleichen.

Ergänzung

Für 2007 und 2008 sind noch Ergänzungen der Riester-Rente geplant, aber sie sind noch nicht beschlossen. Betroffen davon sei besonders der Immobilienerwerb nach dem Wegfall der Eigenheim-Förderung.

Kombination mehrerer Renten:

Wer während seines Berufslebens genügend Geld beiseite legen kann, dem ermöglicht der Staat, zusätzlich zu der hier besprochenen Riester-Rente auch eine staatlich geförderte betriebliche und/oder eine Rürup-Rente abzuschließen. Interessierte sollten sich dazu privat bei entsprechenden Versicherungsgesellschaften informieren.
 







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