Die Risiko-Lebensversicherung ist sehr wichtig für alle Menschen, die im Todesfall
Hinterbliebene (eine Frau, einen Mann, Kinder oder Eltern) zurück lassen, die finanziell
versorgt werden müssen. Die übliche Risiko-Lebensversicherung mit fest gelegtem
Auszahlungsbetrag ist also eines Todesfall-Versicherung, die im Todesfall des
Versicherungsnehmers die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt.
Ehepaare können eine Risiko-Lebensversicherung für beide Personen abschließen,
wobei jedoch die Versicherungssumme nur einmal (bei Tod des zuerst Sterbenden)
fällig wird. Diese Versicherung ist billiger als der Abschluss zweier Einzelverträge. Bei
solchen Überlegungen ist wichtig, auch andere Einnahmequellen wie Sozialleistungen,
Einnahmen aus Mieten oder Kapitalvermögen mit zu berücksichtigen.
Höhe der abgeschlossenen Versicherungssumme:
Bedenkt man,
dass Zinsen für fest angelegte Gelder seit Jahren 3% und weniger Zinsen bringen und
will man sicher stellen, dass ein Hinterbliebener monatlich 1000 Euro, also jährlich 12 000 Euro aus der angelegten Versicherungssumme erhält, so muss eine Versicherungssumme von etwa 400 000 Euro
vereinbart werden, um daraus auf Dauer eine ausreichende monatliche Rente zu
erzielen. Sind die Hinterbliebenen älter, dann reichen in der Regel geringere Summen.
Restschuldversicherung:
Nicht selten haben Paare im besten Lebensalter ein Haus
gekauft mit einem oder mehreren Darlehen, die getilgt und verzinst werden müssen. In
solchen Fällen empfiehlt sich eine Risiko-Lebensversicherung, die als
Restschuldversicherung vereinbart wird. Sie hat, wie jede Risikoversicherung keinen
Auszahlungsbetrag im Erlebensfalle, sondern deckt das Risiko von Darlehen im
Todesfall während der Laufzeit der Darlehen ab. Ein weiterer Vorteil dieser Risiko-
Restschuldversicherung besteht darin, dass die Prämien nicht wie bei der üblichen
Risiko-Lebensversicherung über alle Jahre hinweg konstant bleiben, sondern mit der
Abnahme der Darlehenssumme selbst geringer werden. Damit ist die finanzielle
Belastung für den Versicherungsnehmer leichter zu tragen.
Versicherung auf Berufsunfähigkeit:
Auch eine Risiko-Lebensversicherung ist die
Versicherung auf einen eventuell eintretende Berufsunfähigkeit. Je nach Situation des
Abschließenden und der körperlichen Gefahr seiner Tätigkeit wird er die Höhe einer
solchen Versicherung wählen. Es empfiehlt sich das Gespräch mit einem Versicherungsvertreter,
um möglichst viele Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
Laufzeit:
Auch bei der Festlegung der Laufzeit einer Risiko-Lebensversicherung ist
abzuschätzen, für wie viel Jahre sie erforderlich sein wird. Sind die Kinder erwachsen
und verdienen voraussichtlich selbst Geld und/oder hat der Versicherungsnehmer bei
einem bestimmten Alter selbst genügend Geld auf die Seite gelegt, dann wird eine
Risiko-Lebensversicherung entbehrlich. Dies ist in der Regel mit 50 oder 55 bis 60
Jahren der Fall. Es gibt auch die Möglichkeit, eine Risiko-Lebensversicherung mit
abnehmender Versicherungssumme abzuschließen. Die Prämien dafür sind
naturgemäß billiger als der Abschluss einer festen Summe über die gesamte Laufzeit
hinweg.
Kündigung:
Man kann eine bestehende Risiko-Lebensversicherung auch jährlich kündigen, wenn
deren Schutz nicht mehr benötigt wird. Finanziell stärker belastend würde es sich jedoch
auswirken, wenn man eine Risiko-Lebensversicherung zunächst auf z.B. 15 Jahre
abschließt und nach Ablauf dieser Zeit einen neuen Vertrag eingehen will. Inzwischen ist
man älter geworden und in Einzelfällen vielleicht auch kränker, weswegen die
Versicherungsgesellschaft nun statistisch altersgemäß höhere Prämien festlegen wird.