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Rürup-Rente

Seit 2005 gibt es diese Altersrente, die staatlich subventioniert ist. Da sie jedoch besonders für den Personenkreis zu empfehlen ist, der die Vorteile (Zuschüsse) einer Riester-Rente nicht nutzen kann, kommt die Rürup-Rente bevorzugt in Frage für Selbständige und Personen mit hoher Einkommenssteuer, die nicht der gesetzlichen Renten- und Sozialversicherung unterliegen. Die staatliche Förderung besteht nicht in Form von Zulagen, wie bei der Riester-Rente, sondern in der Steuerfreiheit der einbezahlten Raten als Sonderausgaben.

Die bei der Rürup-Rente gegebene Kapitaldeckung bedeutet, dass die Auszahlungs- bzw. Verrentungssumme abhängt von den im Einzelfall einbezahlten Beträgen und der je nach Anlagenart gegebenen Verzinsung jedoch nicht von einer allgemeinen Umlage.

Einzahlung: Ein Selbständiger kann nur bestimmte Höchstbeträge steuerlich geltend machen. Im Jahr 2007 maximal 64% von 20 000 Euro, das sind 12.800 Euro, in den Folgejahren sind je 2% Steigerung bis 100% bei 20 000 Euro möglich. (Begonnen hat die Rürup-Rente 2005 mit höchstens 60 % von 20 000 Euro Sonderausgabenabschreibung.)

Anlageformen sind in der Regel die bisherigen Rentenversicherungen oder fondgebundene Rentenversicherungen.

Auszahlung:

Die Rente wird zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit mit 60 oder 65 Jahren als Leibrente ausbezahlt und kann ebenso wenig wie die Riester-Rente als Gesamtsumme - im Gegensatz zu einer Lebensversicherung - ausbezahlt werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, bei Fälligkeit einmalig 30% der vorhandenen Verrentungssumme auszahlen zu lassen.

Todesfall des Versicherten:

Was im Todesfall des Versicherten noch übrig ist, verfällt. Nur falls eine Zusatzversicherung oder Zusatzvereinbarung zu Gunsten des Ehepartners mit abgeschlossen wurde, kann beim Tod des Versicherten ein Teil (z.B. 60%) der Rürup-Rente an diesen weiterbezahlt werden oder es wird, je nach Vereinbarung, der Rest der Rentensumme ohne Förderanteile ausbezahlt oder es wurde beim Abschluss der Versicherung nach dem Tod des Versicherten eine bestimmte Garantiezeit der Weiterzahlung an den Ehepartner mit dem Versicherer vereinbart.

Versteuerung ausbezahlter Leibrenten:

Die Versteuerung hängt ab vom Beginn der Auszahlung der Rente. Hier nur einige markante Jahre, bis 2020 ist die jährlich Steigerung 2%, danach nur 1%:

  Beginn im Jahr    2007    2010    2015    2020    2030    2040   nach 2040
  Steuersatz    54%  60%  70%  80%  90%  100%  100%

Während der Auszahlungsjahre der Rente bleibt die Steuerquote dann konstant beim Prozentsatz des ersten Auszahlungsjahres.

Arbeitslosigkeit:

Ebenso wie eine Riester-Rente kann auch die Rürup-Rente im Falle von langfristiger Arbeitslosigkeit nicht in das anzutastende Vermögen einbezogen werden.

Kombination mit anderen Rentenversicherungen:

Interessanterweise kann ein Angestellter, der genügend verdient und daher Geld auf die Seite legen kann, zu seiner staatlichen Rentenversicherung sowohl diese Rürup-Rente als auch eine betriebliche Rentenversicherung und dazu noch eine Riester-Rentenversicherung abschließen! Natürlich darf dabei die betriebliche Rente nicht als Riester-Rente angelegt werden.
 







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