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Wohngebäudeversicherung

Für jeden Hauseigentümer eines Wohngebäudes ist es so gut wie unerlässlich, sein Haus gegen Elementarschäden versichern zu lassen. Dies umso mehr, als die Anschaffung eines Hauses eine der teuersten Sachanschaffungen im Leben eines Normalverdieners ist. Im Falle von bankfinanzierten Gebäuden fordert schon die Geld gebende Bank in der Regel eine Wohngebäudeversicherung.

Geltungsbereich:

Grundsätzlich werden Elementarrisiken versichert. Das sind Schäden an Gebäuden, Nebengebäuden und an Garagen, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstehen. (Man beachte, dass die Hausratversicherung so entstandene Schäden nur für bewegliche Güter versichert, während es bei der Wohngebäudeversicherung um Beschädigungen des Gebäudes selbst geht.) Einige Folgeschäden an Gebäuden sind mitversichert. So beispielsweise Schäden, die durch Löschwasser entstehen, andere Folgeschäden, die durch ein sturmbedingt beschädigtes Dach entstanden, etc.

Im Falle von Feuer oder Explosionen im Haus sind die am Haus entstandenen Schäden wie auch Mauerputz, Tapeten, Anstriche versichert. Schäden durch Leitungswasser beziehen sich auf nicht bestimmungsgemäß austretendes Wasser z.B. auf Wasserrohrbruch an Wasserleitungen oder den Leitungen von Wasserheizungen. Dazu zählen aber nicht immer Wasserleitungen außerhalb eines Hauses bis zur Grundstücksgrenze. Schäden durch Überlaufen einer Badewanne sind also nicht versichert!

Im Falle von Hagel und Sturm wird eine gewisse Mindestwindstärke vorausgesetzt, meist Windstärke 8. Wenn durch solche Sturmeinwirkungen und/oder Hagel Schäden an Gebäuden oder Nebengebäuden entstehen, so sind sie versichert. Dazu zählen auch indirekte Schäden, die z.B. dadurch entstehen, dass ein Sturm Äste von Bäumen reißt, die ihrerseits Gebäude beschädigen.

Nicht versichert sind Schäden, die durch Willkür, grobe Fahrlässigkeit oder Krieg entstehen. Bei Naturkatastrophen gilt es aufzupassen. Z.B. sind Folgen von Erdbeben in vielen Bereichen Deutschlands nicht in den Grundverträgen enthalten, im Erdbeben gefährdeten Baden jedoch sind in Altverträgen die Folgen von Erdbeben eingeschlossen also versichert. Jedoch nicht versichert sind Schäden durch wetterbedingten Wasserrückstau in Abflussleitungen und Wasserleitungen außerhalb der Hausgrenzen.

Sondervereinbarungen:

Eine Vielzahl von vertraglichen Sondervereinbarungen ermöglichen eine Erweiterung des Elementarschutzes. So können in der Regel Erweiterungen des Versicherungsschutzes vereinbart werden und zwar einzeln für Feuer, Wasserleitungen, Rohrbruch, Rückstau von Wasser, Sturm, Erdbeben, in Nebenräumen abgestellte Einbaumöbel oder auch für gemischt genutzte Wohngebäude. Gegebenenfalls ermöglichen Versicherer auch Sondervereinbarungen über Absturz unbemannter Flugkörper (Dronen), für Aufprall von Fahrzeugen (z.B. Lastwagen, falls das Gebäude in der Kurve bei einer abfallenden Straße steht,) auf das Gebäude, für große Aquarien u.a.m. Eine sorgfältige Abklärung der Bedürfnisse mit der jeweiligen Versicherung ist empfehlenswert.

Einige Beispiele zu besonderen Fällen, die es sinnvoll erscheinen lassen, sich mit dem Versicherer genau über den Versicherungsschutz zu unterhalten und - ich wiederhole - eventuell Zusatzversicherungen für Feuer und/oder Rohrleitungen und/oder Leitungswasser und/oder Sturm abzuschließen:

Zu Rohrbruch:

Es ist präventiv vielleicht hilfreich zu wissen, dass in aller Regel im Falle eines eingetretenen und versicherten Rohrbruches nicht die Kosten für Erneuerung des gesamten Rohres, sondern z.B. vom Rohrbruch 1 oder 2 m nach links und 1 oder 2 m nach rechts erstattet werden, obgleich bei alten Rohren 5 m weiter in Kürze der nächste Rohrbruch erfolgen könnte.

Zu Sturm:

Falls in Ihrem Nachbargrundstück Bäume stehen, wovon der eine oder andere vom Sturm umgerissen wird und Ihr Haus beschädigt, so ist dies Naturgewalt. Ihre eigene Wohngebäudeversicherung bezahlt Ihren Gebäudeschaden, nicht die Versicherung des Nachbarn. Aber das Abräumen des Baumes ist in der Regel Ihre Sache, ebenso die Instandsetzung Ihres eventuell teilzerstörten Gartens.

Zu Feuer:

Entstand durch Blitzeinschlag Feuer und beschädigte Ihr Gebäude, so steht dafür Ihre Gebäudeversicherung ein, nicht aber für das Abtragen von eventuell kontaminierter Erde bei Verseuchung durch verbrannte Kunststoffe auf Ihrem Gelände.

Kündigung:

In der Regel lässt man Versicherungen von Wohngebäuden gegen Elementarschäden über viele Jahre hinweg bestehen. Im übrigen gelten die üblichen Kündigungsbedingungen zum Ende der vereinbarten Laufzeiten.
 







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